Altbau-Spezialist seit 2018

Vor 1977 gebaut? Bedarfsausweis Pflicht. Wir holen das Beste aus Ihrem Altbau heraus.

Auch bei schlechter Energieeffizienz — wir optimieren auf den bestmöglichen Wert. Wir haben schon Gründerzeit-Villen von F auf D gebracht. Neue Fenster, gedämmtes Dach, modernisierte Heizung — alles korrekt erfasst statt pauschal ignoriert wie bei Online-Portalen.

Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Best-Case-Optimierung inklusive.

Stephan Grosser — Energieausweis für Altbau und altes Haus Hamburg
Stephan Grosser Gründer energieausweis® HAMBURG & Ihr Ansprechpartner

Echte Kundenstimmen — direkt aus unseren Postfächern

200+ Energieausweise jeden Monat

"Sollte ich künftig erneut Unterstützung benötigen, werde ich mich gern wieder an Sie wenden. Ich weiß nun ja, wie es funktioniert."

Michelle M. HV am Deich Hamburg

"Ganz herzlichen Dank für die prompte Abwicklung und den tollen Service. Ich empfehle Sie sehr gern weiter."

Martina L. Hamburg

"Vielen Dank für die trotz der schwierigen Umstände zügige Erstellung der drei Energieausweise."

Horst S. Immobilien-Kontor Degen + Siemers Pinneberg

Bedarfsausweis Pflicht bei alten Häusern?

Ja, in vielen Fällen! Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt einen Bedarfsausweis vor, wenn:

  • Der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde UND
  • Das Haus weniger als 5 Wohneinheiten hat UND
  • Die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung (1977) nicht erfüllt sind

Unsicher? Ich prüfe das kostenlos für Sie und berate Sie, welchen Ausweis Sie wirklich brauchen.

Welches alte Haus haben Sie?

Ich kenne alle Baujahre und ihre typischen Eigenschaften. Das hilft mir, Ihren Energieausweis optimal zu gestalten.

Gründerzeit (vor 1920)

Gründerzeithäuser, Jugendstil-Villen, massive Ziegelwände. Oft gute Dämmwerte durch dicke Wände, aber Schwachstellen bei Fenstern und Dach.

Nachkriegsbau (1945–1960)

Wiederaufbau-Häuser, oft einfache Bauweise. Typisch: dünne Wände, Einfachverglasung, ungedämmte Kellerdecke.

60er/70er Jahre

Flachdächer, große Fensterflächen, Bungalows. Vor 1977 ohne Wärmeschutzverordnung gebaut – Bedarfsausweis oft Pflicht.

80er/90er Jahre

Erste Wärmeschutzverordnungen greifen. Bessere Dämmung, Isolierverglasung. Hier reicht oft ein Verbrauchsausweis.

Best-Case-Optimierung: Warum Ihr Altbau mehr verdient als einen Standard-Ausweis

Das Problem: Standard-Energieausweise behandeln Ihr 60er-Jahre-Haus wie einen unsanierten Rohbau. Neue Fenster? Wird übersehen. Gedämmtes Dach? Nicht erfasst. Das Ergebnis: Klasse G — und Ihr Haus wird zum Ladenhüter.

Meine Lösung: Ich analysiere jede einzelne Modernisierung und rechne sie korrekt ein:

  • Fenster getauscht? 2-fach oder 3-fach-Verglasung — bis zu 1 Klasse besser
  • Dach gedämmt? Zweitgrößter Hebel — bis zu 1 Klasse besser
  • Heizung modernisiert? Größte Einzelwirkung — 1-2 Klassen besser
  • Fassade gedämmt? Der große Wurf — 1-2 Klassen besser

Das Ergebnis: Statt Klasse G (= "Sanierungsfall") steht auf Ihrem Ausweis Klasse E oder F (= "normaler Altbau mit Potenzial"). Bei einem 120-m²-Haus in Hamburg kann das 20.000-40.000 EUR mehr Verkaufspreis bedeuten. Preise ansehen.

A+
A
B
C
D
E
F
G
H

Jede Klasse besser = mehr Verkaufspreis, weniger Verhandlungsmasse

Ihr Altbau-Energieausweis. Keine Überraschungen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis — gleicher Preis. Best-Case-Optimierung inklusive. Kostenlose Sichtprüfung nach Ausstellung. Sie zahlen erst, wenn der Ausweis fertig ist. Preise ansehen

Altes Einfamilienhaus

Komplettpaket inkl. MwSt.
  • Verbrauchs- ODER Bedarfsausweis
  • Best-Case-Optimierung inklusive
  • DIBt-registriert, 10 Jahre gültig
  • PDF per E-Mail in 24h
  • Original per Post auf Wunsch
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Häufige Fragen zu alten Häusern

Die wichtigsten Antworten für Altbau-Besitzer.

  • Was kostet ein Energieausweis für ein altes Haus?

    Einfamilienhaus: 299 EUR (Festpreis), Mehrfamilienhaus: 399 EUR (Festpreis). Egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis — gleicher Preis. Alle Preise inkl. MwSt. und Best-Case-Optimierung. DIBt-Registrierung inklusive. Keine versteckten Kosten. <a href="/energieausweis-kosten-hamburg/">Alle Preise im Detail</a>.

  • Ist ein Energieausweis für ein altes Haus vorgeschrieben?

    Ja. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (§ 80 GEG) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Pflicht - unabhängig vom Baujahr. Bei alten Häusern mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten ist sogar ein Bedarfsausweis vorgeschrieben, sofern das Gebäude nicht die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung erfüllt.

  • Kann ich ein altes Haus ohne Energieausweis verkaufen?

    Nein. Beim Verkauf muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wer ohne gültigen Energieausweis verkauft, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR (§ 108 GEG). Außerdem muss die Energieeffizienzklasse bereits in der Immobilienanzeige angegeben werden.

  • Welche Häuser sind vom Energieausweis befreit?

    Befreit sind laut GEG: Baudenkmäler, Gebäude unter 50 m² Nutzfläche, Kirchen und religiöse Gebäude, Gebäude die zum Abriss bestimmt sind, sowie rein saisonal genutzte Gebäude (weniger als 4 Monate pro Jahr). Wichtig: Allein das Alter eines Hauses befreit nicht von der Energieausweispflicht.

  • Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis habe?

    Ohne gültigen Energieausweis droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 EUR nach § 108 GEG. Das gilt bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung. Kontrolliert wird das von den zuständigen Landesbehörden. Ich erstelle Ihren Energieausweis innerhalb von 24 Stunden - damit sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Welche Unterlagen werden für den Energieausweis benötigt?

    Hilfreich sind: Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart und Informationen zu durchgeführten Sanierungen (z. B. neue Fenster, Dachdämmung, Heizungstausch). Bei alten Häusern fehlen oft Unterlagen — kein Problem. Sie übermitteln die Daten bequem telefonisch oder online, und wir klären gemeinsam alle offenen Fragen. Nach Ausstellung führe ich eine kostenlose Sichtprüfung von außen durch — als Qualitätskontrolle.

  • Was muss bei einem 50 Jahre alten Haus saniert werden?

    Das GEG schreibt keine pauschale Sanierungspflicht für 50 Jahre alte Häuser vor. Pflichten gibt es bei Eigentümerwechsel: ungedämmte oberste Geschossdecken müssen gedämmt und sehr alte Heizkessel (über 30 Jahre) müssen ausgetauscht werden. Der Energieausweis zeigt Ihnen, wo Ihr Haus steht und welche Maßnahmen sich lohnen.

  • Was muss ich sanieren, wenn ich ein altes Haus kaufe?

    Als neuer Eigentümer haben Sie nach GEG zwei Pflichten innerhalb von 2 Jahren: Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden (falls noch nicht geschehen) und Heizkessel älter als 30 Jahre müssen ausgetauscht werden. Darüber hinaus gibt es keine Sanierungspflicht. Ein Energieausweis hilft Ihnen, den energetischen Zustand einzuschätzen.

  • Bekommt mein altes Haus automatisch eine schlechte Energieklasse?

    Nein! Ein altes Haus kann durchaus gute Werte erreichen, wenn es modernisiert wurde. Durch meine Best-Case-Optimierung berücksichtige ich alle Verbesserungen wie neue Fenster, Dachdämmung oder eine moderne Heizung. Viele Altbauten erreichen Klasse C oder D - deutlich besser als erwartet.

  • Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

    Der Verbrauchsausweis basiert auf tatsächlichen Heizkosten der letzten 3 Jahre. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand der Gebäudehülle und Heizungstechnik - unabhängig vom Nutzerverhalten. Bei alten Häusern (Bauantrag vor 1.11.1977, bis 4 Wohneinheiten) ist der Bedarfsausweis in der Regel Pflicht.

Altbau-Energieausweis bestellen. Best-Case-Optimierung inklusive.

Ihr altes Haus verdient mehr als einen Standard-Ausweis. Ich sage Ihnen in 5 Minuten, welchen Ausweis Sie brauchen und was wir aus Ihrer Immobilie herausholen können. Fertig in 24 Stunden — auch am Wochenende.

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