Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude: ab 2027 endet die Wahlfreiheit
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 28. Juli 2026 verkündet. Für Nichtwohngebäude gilt ab Januar 2027: Neue Energieausweise sind Bedarfsausweise. Wer jetzt noch einen Verbrauchsausweis ausstellen lässt, bindet sich zehn Jahre an ein auslaufendes Verfahren. Wir erstellen deshalb ausschließlich Bedarfsausweise, zum Festpreis von 899 €.

Was sich ab Januar 2027 ändert
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) setzt die europäische Gebäuderichtlinie um und reformiert das GEG. Der Energieausweis-Teil greift ab Januar 2027. Für Nichtwohngebäude sind das die drei Punkte, die zählen.
Bedarfsausweis wird zum Standard
Die bisherige Wahlfreiheit zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis entfällt für Nichtwohngebäude. Neue Ausweise werden auf Basis des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, nicht mehr auf Basis abgelesener Verbräuche.
Neue Effizienzskala A bis G
Nichtwohngebäude bekommen eine eigene Skala (Anlage 10a). Eingestuft wird nicht mehr nach Kilowattstunden, sondern nach dem Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zu einem Referenzgebäude: Klasse A bis 1,00, Klasse G über 2,95.
Sanierungsfristen für schwache Klassen
Nach § 40 GModG müssen Nichtwohngebäude der Klasse G bis zum 1. Januar 2030 saniert sein, die Klassen F und G bis zum 1. Januar 2033. Es gibt Ausnahmen, etwa für Denkmäler oder Gebäude mit Fernwärme und Wärmepumpe.
Bestehende Energieausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Sie müssen also nichts austauschen. Die Frage ist eine andere: Welchen Ausweistyp lassen Sie ausstellen, wenn ohnehin einer fällig ist.
Warum sich der Umstieg schon heute lohnt
Ein heute ausgestellter Ausweis gilt zehn Jahre, also bis 2036. Davon fallen neun Jahre in die neue Rechtslage. Das sind die vier Gründe, die aus unserer Sicht für den Bedarfsausweis sprechen.
Sie erfahren, ob Sie von den Fristen betroffen sind
Die Sanierungsfristen 2030 und 2033 hängen an der neuen Klasse, und die ergibt sich aus dem Verhältnis zum Referenzgebäude. Diesen Wert liefert nur die Bedarfsberechnung. Ein Verbrauchsausweis weist ihn nicht aus, Sie wissen damit schlicht nicht, ob Ihr Objekt in der kritischen Zone liegt.
Der Ausweis bewertet das Gebäude, nicht die Mieter
Der Verbrauchsausweis rechnet mit dem Nutzerverhalten der letzten drei Jahre. Ein sparsamer Mieter, ein Leerstand oder ein milder Winter verschieben das Ergebnis. Der Bedarfsausweis bewertet Bausubstanz und Anlagentechnik und bleibt damit vergleichbar, auch wenn der Mieter wechselt.
Er ist gegenüber Banken und Käufern die stärkere Unterlage
Wir erwarten, dass Finanzierer und Kaufinteressenten ab 2027 den Bedarfsausweis als Normalfall voraussetzen, weil nur er die neue Klasseneinstufung und die Sanierungsempfehlungen enthält. Ein Verbrauchsausweis bleibt zwar gültig, wirkt aber erklärungsbedürftig. Eine Garantie ist das nicht, eine begründete Erwartung schon.
Sie bekommen konkrete Sanierungsempfehlungen
Weil jedes Bauteil und jede Anlage einzeln in die Berechnung eingeht, zeigt der Bedarfsausweis, welche Maßnahme wie viel bringt. Das ist die Grundlage, um vor 2030 gezielt zu handeln statt pauschal zu sanieren.
Wann ein Verbrauchsausweis bisher möglich war
Bis Ende 2026 besteht für Nichtwohngebäude noch Wahlfreiheit, allerdings nur, wenn die Datenlage stimmt. In der Praxis scheitert der Verbrauchsausweis bei Gewerbeobjekten häufig genau daran, unabhängig von der neuen Rechtslage.
Voraussetzungen für den Verbrauchsausweis (bis Ende 2026)
- Vollständige Verbrauchsdaten der letzten 3 Abrechnungsjahre
- Keine signifikanten Leerstände im Erfassungszeitraum
- Eindeutige Zuordnung der Verbräuche zum Gebäude
- Bestandsgebäude mit normaler Nutzung
Kein Verbrauchsausweis möglich bei
- Neubauten ohne Verbrauchshistorie
- Erheblichen Leerständen
- Unvollständigen oder fehlenden Verbrauchsdaten
- Größeren Sanierungen (mehr als 10% der Fassade)
Einfache Datenübermittlung, Qualitätskontrolle inklusive
Alle Gebäudedaten übermitteln Sie bequem online oder telefonisch, kein Termin vor Ort nötig. Nach Ausstellung des Energieausweises führen wir eine kostenlose kurze Sichtprüfung von außen durch.
Für den Bedarfsausweis Ihres Nichtwohngebäudes benötigen wir folgende Unterlagen:
- Angaben zur Bausubstanz und Gebäudehülle
- Angaben zu Nutzungszonen
- Informationen zur Anlagentechnik
- Grundrisspläne (falls vorhanden)
Ablauf der Ausweiserstellung
Von der Anfrage bis zum fertigen Energieausweis: so läuft der Prozess ab.
Erstkontakt & Angebot
Sie kontaktieren mich telefonisch oder per E-Mail. Nach einer kurzen Bedarfsanalyse erhalten Sie ein verbindliches Angebot.
Unterlagen sammeln
Sie stellen mir die Gebäudedaten zur Verfügung: Bausubstanz, Nutzungszonen und Anlagentechnik sowie Grundrisspläne falls vorhanden.
Auswertung & Erstellung
Ich werte alle übermittelten Daten aus und erstelle Ihren rechtssicheren Energieausweis. Lieferung als PDF innerhalb von 24 Stunden.
Sichtprüfung als Qualitätskontrolle
Nach Ausstellung führe ich eine kostenlose kurze Sichtprüfung von außen durch, kein Betreten des Gebäudes, keine Datenaufnahme.
Lieferung & Registrierung
Sie erhalten den Ausweis als PDF und im Original. Er wird beim DIBt registriert und ist 10 Jahre gültig.
Ein Festpreis für den Bedarfsausweis
Wir bieten keine Verbrauchsausweise an. Sie erhalten den Bedarfsausweis zum Festpreis, unabhängig von Größe und Komplexität des Gebäudes, und damit den Ausweistyp, der ab Januar 2027 für Nichtwohngebäude ohnehin gilt.
| Gebäudegröße / Komplexität | Bedarfsausweis |
|---|---|
| Kleine Objekte Einzelhandel, kleine Büros, Praxen | 899 € Festpreis |
| Mittlere Objekte Mehrere Nutzungszonen, Bürogebäude | 899 € Festpreis |
| Größere Objekte Komplexe Nutzung, viele Räume | 899 € Festpreis |
Im Preis enthalten:
Warum wir ausschließlich Bedarfsausweise erstellen
Wir haben uns schon vor dem GModG auf den Bedarfsausweis festgelegt, weil er in jedem Fall zulässig ist, das Gebäude statt das Nutzerverhalten bewertet und konkrete Sanierungsempfehlungen liefert. Mit der neuen Rechtslage ab Januar 2027 wird daraus der Normalfall. Wer heute bei uns bestellt, bekommt bereits den Ausweistyp, der dann ohnehin gilt.
Mehr zum BedarfsausweisBedarfsausweis anfragen
Ab Januar 2027 ist der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude der Standard. Wer ihn jetzt schon nimmt, hat zehn Jahre Ruhe und weiß, wo sein Objekt in der neuen Skala steht. 899 € Festpreis, Lieferung in 24 Stunden, kostenlose Beratung vorab.