Ab 2027 Pflicht für Gewerbe

Bedarfsausweis (Energieausweis) für Gewerbeimmobilien in Hamburg

Der Bedarfsausweis wird auf Basis der Gebäudedaten nach DIN V 18599 berechnet, unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Er liefert detaillierte Sanierungsempfehlungen, ist für Neubauten Pflicht und wird mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz ab Januar 2027 für alle Nichtwohngebäude zum vorgeschriebenen Ausweistyp. 899 € Festpreis, unabhängig von der Objektgröße.

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Wählen Sie Ihre Immobilienart, keine versteckten Kosten

In 2 Minuten zur Anfrage

Ab Januar 2027 gibt es keine Alternative mehr

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28. Juli 2026 verkündet und reformiert das GEG. Für Nichtwohngebäude entfällt die Wahlfreiheit: Neu ausgestellte Energieausweise sind dann Bedarfsausweise. Wer heute bestellt, bekommt also bereits den Ausweis, der danach ohnehin vorgeschrieben ist.

Der Bedarfsausweis wird zur Vorgabe

Bisher durften Eigentümer bei Nichtwohngebäuden zwischen Verbrauch und Bedarf wählen. Diese Wahl fällt weg. Damit wird die aufwendigere Berechnung nach DIN V 18599 zum Normalfall, nicht mehr zur Kür.

Ihre Klasse misst sich am Referenzgebäude

Nichtwohngebäude bekommen eine eigene Skala von A bis G (Anlage 10a). Maßgeblich ist nicht der absolute Verbrauch, sondern das Verhältnis Ihres Primärenergiebedarfs zu einem Referenzgebäude: Klasse A bis 1,00, Klasse G über 2,95. Dieses Verhältnis liefert ausschließlich die Bedarfsberechnung.

An der Klasse hängen Fristen

Nach § 40 GModG müssen Nichtwohngebäude der Klasse G bis zum 1. Januar 2030 saniert sein, die Klassen F und G bis zum 1. Januar 2033. Ausnahmen gibt es unter anderem für Denkmäler und für Gebäude mit Fernwärme oder Wärmepumpe. Ohne Bedarfsberechnung wissen Sie nicht, wo Ihr Objekt steht.

Für Wohngebäude gilt das Gegenteil: Dort wird die Wahlfreiheit auf alle Gebäude ausgeweitet, die alte Baujahrsgrenze von 1977 entfällt, und die Skala bleibt bei A+ bis H. Die neue A-bis-G-Skala betrifft ausschließlich Nichtwohngebäude.

Wann ist ein Bedarfsausweis Pflicht?

In bestimmten Situationen ist der Bedarfsausweis die einzige Option, unabhängig von den höheren Kosten.

Bedarfsausweis ist Pflicht bei:

  • Neubauten: keine Verbrauchshistorie vorhanden
  • Fehlende Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre
  • Größere Sanierungen: mehr als 10% der Außenbauteile erneuert
  • Signifikante Leerstände im Erfassungszeitraum
  • Altbauten vor 1977 ohne nachträgliche Dämmung

Bedarfsausweis ist sinnvoll bei:

  • Bedarf an detaillierten Sanierungsempfehlungen
  • Geplante energetische Modernisierung
  • Wunsch nach nutzerunabhängiger Bewertung
  • Komplexe Gebäude mit vielen Nutzungszonen

Warum ist der Bedarfsausweis teurer?

Die Berechnung nach DIN V 18599 ist deutlich aufwendiger als die Verbrauchserfassung. Hier die wichtigsten Kostenfaktoren:

1

Zonierung des Gebäudes

Jede Nutzungszone (Büro, Lager, Verkauf, etc.) muss separat erfasst und berechnet werden. Je mehr Zonen, desto höher der Aufwand.

2

Bauphysikalische Berechnungen

U-Werte aller Bauteile (Wände, Fenster, Dach, Boden) müssen ermittelt oder aus Baujahr und Bauweise abgeleitet werden.

3

Anlagentechnik

Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung werden für jede Zone detailliert erfasst und berechnet.

4

Sanierungsempfehlungen

Im Bedarfsausweis sind konkrete Maßnahmenempfehlungen zur energetischen Verbesserung enthalten.

Preise für Bedarfsausweise

Ich erstelle Ihren Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude zum Festpreis, unabhängig von Gebäudegröße, Anzahl der Nutzungszonen oder Komplexität der Anlagentechnik.

Ein Preis für alles: 899 € Festpreis, transparent und ohne versteckte Kosten, vom Einzelhandel bis zur großen Gewerbeimmobilie.

So läuft die Erstellung ab

1

Erstgespräch & Angebotserstellung

Wir besprechen Ihr Projekt telefonisch. Nach Sichtung der Unterlagen (Grundrisse, Baupläne) erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

1-2 Tage
2

Datenübermittlung

Alle Gebäudedaten übermitteln Sie online oder telefonisch: Bausubstanz, Nutzungszonen, Anlagentechnik.

1-3 Tage
3

Berechnung & Auswertung

Die Daten werden nach DIN V 18599 berechnet. Für jede Nutzungszone werden Energiebedarfe ermittelt.

3-10 Werktage
4

Sanierungsempfehlungen

Auf Basis der Berechnung erstelle ich konkrete Empfehlungen zur energetischen Verbesserung.

Inkl. in Berechnung
5

Lieferung & Registrierung

Sie erhalten den fertigen Ausweis als PDF und im Original. Er wird beim DIBt registriert.

10 Jahre Gültigkeit

Was ist mit dem Verbrauchsausweis?

Bei Nichtwohngebäuden mit lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre wäre nach GEG auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Wir erstellen jedoch ausschließlich hochwertige Bedarfsausweise, weil sie in jedem Fall zulässig und aussagekräftiger sind.

Unterschied Verbrauchs- und Bedarfsausweis

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Kostenloses Erstgespräch und verbindliches Angebot, kein Risiko für Sie. 899 EUR Festpreis, unabhängig von der Gebäudegröße.

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Was Kunden uns schreiben, ungeschönt

Dokumentierte Rückmeldungen von Eigentümern, Maklern und Verwaltungen, die ihren Energieausweis über energieausweis® HAMBURG beauftragt haben.

„Ganz herzlichen Dank für die prompte Abwicklung und den tollen Service. Ich empfehle Sie sehr gern weiter.“

Martina Liedtke

„Wir schätzen Ihre zuverlässige und professionelle Arbeitsweise sehr und bedanken uns herzlich für die angenehme Zusammenarbeit. Wir behalten Sie selbstverständlich für zukünftige Projekte und Anfragen im Blick.“

Elyes Ben Brahim Longhi Immo/Consult

„Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung. Das Ergebnis des Energieausweises überrascht den Eigentümer und mich sehr. Ich freue mich auf eine zukünftige Zusammenarbeit.“

Bianca Müller Seeluft Immobilien

„Besten Dank für die reibungslose Kooperation! Perfekte Arbeit.“

Denis Razlaf Brune Immobilien

„Vielen Dank für die schnelle Erstellung und den Verzicht auf KI bei der Formulierung der Mail 😊“

Michael Borowsky Norddeutsche Immobilien

„Der aktuelle Entwurf sieht klasse aus, auch meine Kolleginnen und Kollegen sind begeistert.“

Sarah-Melike Illmer KSK Ratzeburg
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