Energieausweis Bürogebäude Hamburg
Sie wollen Ihre Büroetage in der City, in der HafenCity oder in der City Nord vermieten oder Ihr Bürohaus verkaufen, und der Energieausweis soll dabei kein Hindernis sein. Wir erstellen Ihren Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 €, 24 Stunden nach Ihren vollständigen Angaben, ohne Vor-Ort-Termin.

Bürogebäude in Hamburg: vom Kontorhaus bis zum Bürosolitär
Wer in Hamburg ein Bürohaus verkauft oder Büroflächen vermietet, verpachtet oder im Leasing überlässt, muss dem Interessenten nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen und ihn nach Vertragsschluss übergeben (§ 80 Abs. 3 bis 5 GModG). Das Baujahr befreit nicht. Der Ausweis beschreibt immer das ganze Gebäude, auch wenn nur eine Etage auf den Markt kommt. Welche Daten wir dafür brauchen, hängt in Hamburg stark davon ab, wo und wann Ihr Bürohaus gebaut wurde.
Kontorhausviertel in der Altstadt
Großmaßstäbliche, teils blockfüllende Kontorhäuser der 1920er und 1930er Jahre, ergänzt um Bauten der 1950er, mit Klinkerfassaden, teils flachen Dächern und Staffelgeschossen. Das Chilehaus ist im Kern ein Stahlbetonbau mit Klinker-Außenwänden. Das Gebiet steht unter Denkmalschutz; wesentliche Eingriffe und Instandsetzungen sind mit dem Denkmalschutzamt abzustimmen.
City Nord in Winterhude
Geplante Bürostadt aus freistehenden Solitären im Grünen, überwiegend in den 1960er und 1970er Jahren gebaut, planungsrechtlich auf Grundlage des Durchführungsplans D 100 von 1961. Nach eigener Angabe mehr als 300 Unternehmen und rund 30.000 Beschäftigte. Seit 2013 steht das Ensemble unter Denkmalschutz.
HafenCity und Elbbrücken
Jüngerer Bürostandort in einem gemischt genutzten Quartier mit Wohnen, Bildung, Kultur und Freizeit. Für das Quartier Elbbrücken beschreibt die HafenCity Hamburg GmbH moderne Büroflächen. Liegt Ihr Büro in einem Haus mit Wohnungen, prüfen wir zuerst, ob es als Mischgebäude gilt.
City Süd, Alsterlagen und Nebenlagen
City Süd und Hammerbrook, die Alsterlagen, St. Georg und der westliche Cityrand bis St. Pauli sind eigene Büromarktzonen, ebenso Wandsbek-Markt, Altona-Zentrum, Ottensen-Bahrenfeld, Flughafen und Harburg mit dem Channel Hamburg. Einen einheitlichen Gebäudetyp gibt es dort nicht, deshalb rechnen wir jedes Haus einzeln.
Liegt Ihre Büroetage in einem Wohn- und Geschäftshaus und macht der Büroanteil mehr als 10 % der Nutzfläche aus, bei wesentlich anderer Nutzung und Technik, gilt bis 31.12.2026: zwei Ausweise, einer für den Wohnteil und einer für den Gewerbeteil, die wir im Paket für 899 € erstellen. Ab 1. Januar 2027 gibt es dafür einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen, so wie beim Nichtwohngebäude.
Für Bürogebäude in Hamburg ist auch unsere Schwestermarke gewerbepass® da, die sich nur um Nichtwohngebäude kümmert: Energieausweis für Bürogebäude in Hamburg bei gewerbepass.
Bedarfsausweis für Hamburger Bürogebäude: Zonen, Unterlagen, Bauakte
Für Nichtwohngebäude erstellen wir ausschließlich Bedarfsausweise. Bis 31.12.2026 dürften Sie bei einem Bürogebäude noch zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen, ab 1. Januar 2027 lässt § 80 GModG für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis zu. Gerechnet wird bis Ende 2026 nach DIN V 18599:2018-09, ab 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10. Ein Bürohaus wird dabei in Zonen geteilt, weil Büroräume, Besprechung, Flure, Sanitärbereiche, Serverräume oder eine Kantine unterschiedlich beheizt, belüftet, gekühlt und beleuchtet werden.
Zonen im Hamburger Bürobestand
Ein Kontorhaus mit Staffelgeschossen und Klinker-Außenwänden rechnet sich anders als ein Solitär der City Nord aus den 1960er und 1970er Jahren oder ein modernes Bürohaus an den Elbbrücken. Wir legen die Zonen nach Nutzung und Technik fest. Lüftung, Kühlung und Beleuchtung gehen beim Bürogebäude mit in die Bilanz ein.
Unterlagen ohne Vor-Ort-Termin
Wir brauchen Grundrisse, Schnitte und Ansichten, Baujahr und Nutzfläche, Angaben zu Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung sowie Fotos von Fassade, Fenstern, Dach und Technikräumen. Verbrauchsabrechnungen brauchen wir nicht. Offene Punkte klären wir telefonisch oder per Foto, ohne Vor-Ort-Termin.
Bauakte und Bauaufsicht in Hamburg
Hamburg bewahrt Bauakten im Bauaktenarchiv auf; unter bestimmten Voraussetzungen können sie eingesehen werden, wie der Hamburg Service unter „Einsicht in Bauakten nehmen“ (hamburg.de/service/info/11254021/n0/) erklärt. Bauaufsichtlich zuständig ist für ein Grundstück grundsätzlich das Fachamt Bauprüfung des Bezirksamts: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf oder Harburg. Für Kehrwiederspitze, Speicherstadt, HafenCity und bestimmte Vorbehaltsgebiete ist das Referat Baugenehmigungen im Amt für Bauordnung und Hochbau der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zuständig, im Hafennutzungsgebiet die Bauprüfabteilung der Hamburg Port Authority.
Wärmeversorgung und Hamburger Wärmeplan
Der Hamburger Senat hat den gesamtstädtischen Wärmeplan am 16. Juni 2026 beschlossen. Ob an Ihrem Standort Fernwärme anliegt, lässt sich nicht pauschal nach Stadtteil sagen; die Karten zur aktuellen Wärmeversorgung und zur Planung zeigt das Wärmeportal Hamburg. Für den Ausweis zählt, was im Haus tatsächlich heizt, denn der Energieträger bestimmt den Primärenergiefaktor der Berechnung.
Was Hamburger Büroeigentümer jetzt wissen sollten
Pflichten bei Vermietung und Verkauf
Vorlage spätestens bei der Besichtigung, Übergabe nach Vertragsschluss. Liegt der Ausweis vor, gehören in kommerzielle Anzeigen für Büroflächen Ausweisart, Endenergiewert getrennt nach Wärme und Strom sowie die Energieträger (§ 87 GModG). Wer den Ausweis nicht oder zu spät vorlegt, riskiert ein Bußgeld bis 10.000 € (§ 108 GModG). Ab 1. Januar 2027 ist auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ein Anlass.
Kontorhausviertel und City Nord unter Denkmalschutz
Beide Gebiete stehen unter Denkmalschutz. Bis 31.12.2026 sind Baudenkmäler nach § 79 Abs. 4 GModG von der Ausweispflicht ausgenommen, ab 1. Januar 2027 nicht mehr. Wer dann ein Bürohaus vermietet, das selbst Baudenkmal ist, braucht einen Bedarfsausweis. Ob Ihr Gebäude selbst Baudenkmal ist, klären Sie mit dem Denkmalschutzamt.
Ab 2027: Effizienzklassen A bis G
Neue Ausweise für Nichtwohngebäude zeigen ab 1. Januar 2027 eine Klasse nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude: A bis 1,0 und nur für Nullemissionsgebäude, G über 3,5 (Anlage 10a GModG). Ausweise, die 2026 ohne Klasse ausgestellt werden, bleiben zehn Jahre gültig (§ 79 Abs. 3 GModG), eine Austauschpflicht gibt es nicht.
Renovierungsanforderungen ab 2030
Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 bzw. 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen: höchstens das 3,5-Fache, ab 2033 das 2,95-Fache des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes, mit Ausnahmen etwa für Baudenkmäler. Der Ausweis löst diese Pflicht nicht aus. Ein vor 2027 ausgestellter Bedarfsausweis taugt als Nachweis nach § 41 Satz 3 GModG nur, wenn sein nicht erneuerbarer Primärenergiebedarf bis Ende 2032 höchstens das 0,5-Fache, ab 2033 höchstens das 0,4-Fache des Endwerts seiner Effizienzskala beträgt.
So kommt Ihr Bürogebäude in Hamburg zum Energieausweis
1. Anfrage per Telefon oder Rechner
Rufen Sie uns unter 0152 060 777 67 an oder nutzen Sie den Rechner. Sie nennen Lage, Baujahr, Nutzfläche, Anlass und ob im Haus auch gewohnt wird. Wir sagen Ihnen, ob Ihr Haus als Nichtwohngebäude oder als Mischgebäude gilt.
2. Pläne und Fotos
Sie senden Grundrisse, Schnitte und Fotos von Fassade, Fenstern, Dach und Technikräumen. Fehlen Pläne, kann die Bauakte aus dem Hamburger Bauaktenarchiv helfen. Offene Punkte klären wir telefonisch, ohne Vor-Ort-Termin.
3. Berechnung mit Zonen
Wir teilen das Bürohaus in Zonen und berechnen Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung nach DIN V 18599:2018-09, ab 1. Januar 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise, jeden Ausweis mit DIBt-Registriernummer.
4. Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben
Sie erhalten den Bedarfsausweis als PDF 24 Stunden nach vollständigen Angaben, zum Festpreis von 899 €. Für ein Wohn- und Geschäftshaus liefern wir bis 31.12.2026 beide Ausweise im selben Paket zu 899 €.
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Häufige Fragen zum Energieausweis für Bürogebäude in Hamburg
Braucht eine Büroetage in der HafenCity einen eigenen Energieausweis?
Nein, der Energieausweis gilt für das ganze Gebäude, nicht für eine einzelne Etage. Wer eine Büroetage in der HafenCity oder am Rödingsmarkt vermietet, legt den Ausweis des Bürohauses vor. Liegt die Etage in einem Wohn- und Geschäftshaus mit nicht unerheblichem Büroanteil, gibt es bis 31.12.2026 zwei Ausweise, die wir im Paket für 899 € erstellen. Ab 1. Januar 2027 ist es ein Bedarfsausweis mit Zonen.
Gilt die Denkmal-Ausnahme für Kontorhäuser und die City Nord?
Ja, aber nur bis 31. Dezember 2026 und nur für ein Gebäude, das selbst Baudenkmal ist. Das Kontorhausviertel steht unter Denkmalschutz, die City Nord seit 2013 als Ensemble; ob Ihr Bürohaus unter die Ausnahme nach § 79 Abs. 4 GModG fällt, klären Sie im Einzelfall mit dem Denkmalschutzamt. Ab 1. Januar 2027 entfällt die Ausnahme, dann braucht auch ein denkmalgeschütztes Bürohaus bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Bedarfsausweis.
Was kostet der Energieausweis für ein Bürogebäude in Hamburg?
Der Bedarfsausweis für ein Bürogebäude in Hamburg kostet bei uns 899 € Festpreis. Das gilt für das Kontorhaus in der Altstadt ebenso wie für das Bürohaus in der City Süd. Enthalten sind die Berechnung mit allen Zonen, die DIBt-Registriernummer und die Modernisierungsempfehlungen. Für ein Wohn- und Geschäftshaus erstellen wir bis 31.12.2026 beide Ausweise im Paket zu 899 €. Sie erhalten den Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Wo finde ich in Hamburg die Bauakte für mein Bürohaus?
Bauakten werden in Hamburg im Bauaktenarchiv aufbewahrt und können unter bestimmten Voraussetzungen eingesehen werden. Wie das abläuft, erklärt der Hamburg Service unter „Einsicht in Bauakten nehmen“. Bauaufsichtlich zuständig ist grundsätzlich das Fachamt Bauprüfung des Bezirksamts, in dessen Gebiet Ihr Bürohaus liegt; für HafenCity, Speicherstadt, Kehrwiederspitze und bestimmte Vorbehaltsgebiete das Referat Baugenehmigungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, im Hafennutzungsgebiet die Hamburg Port Authority. Fehlen Pläne, klären wir die Daten telefonisch und per Foto.
Bekommt mein Bürohaus in Hamburg ab 2027 eine Effizienzklasse?
Ja, Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude, die ab 1. Januar 2027 ausgestellt werden, zeigen eine Klasse von A bis G. Maßstab ist das Verhältnis zum Referenzgebäude nach Anlage 10a GModG; Klasse A erreicht nur ein Nullemissionsgebäude. Gerechnet wird dann nach DIN/TS 18599, für den Solitär der City Nord ebenso wie für das Kontorhaus. Ein 2026 ausgestellter Ausweis ohne Klasse bleibt zehn Jahre gültig.
Muss ich für den Ausweis Verbrauchsabrechnungen meines Hamburger Bürohauses einreichen?
Nein, für den Bedarfsausweis brauchen wir keine Verbrauchsabrechnungen. Gerechnet wird mit Plänen, Baujahr, Bauteilen und der Anlagentechnik Ihres Hamburger Bürohauses, also mit Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung. Die Angaben klären wir telefonisch oder per Foto, ohne Vor-Ort-Termin. Einen ersten Anhaltspunkt zur Wärmeversorgung an Ihrem Standort geben die Karten im Wärmeportal Hamburg.
Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie mich an -- ich berate Sie persönlich.
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